Positivkatalog der Bodensanierungsanlage "Schildau"
--> Annahmebedingungen
In die Bodensanierungsanlage „Schildau“ können Materialien mit
nachfolgend genannten Abfallschlüsselnummern übernommen werden:
03 03 11
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit
Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 01 (Faserabfälle,
Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung) fallen
13 05 03*
Schlämme aus Einlaufschächten
13 05 08*
Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl- /Wasserabscheidern (gesamter Abscheiderinhalt)
17 01 06*
Gemische aus oder getrennten Fraktionen von Beton, Ziegeln,
Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 03*
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 05*
Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 05 07*
Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
19 08 02
Sandfangrückstände
19 08 05
Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 13 01*
Feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 03*
Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 05*
Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 07*
gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen (Eisen und Stahl)
10 10 07*
gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen (Nichteisenmetalle)
10 10 08
Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen
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