Verfahrensbevollmächtigung


Sie sind Erzeuger bzw. Besitzer von gefährlichem Abfall und haben keine Möglichkeit elektronisch zu signieren?

Dann wenden Sie sich an uns!

Wir sind bevollmächtigt, alle im Nachweisverfahren zu verwendenden Dokumente (EN/BGS) für Sie auszufüllen und zu signieren.

Ansprechpartner in unserem Haus sind Frau Mierzwa und Herr Koenig, die gern für Sie tätig werden.